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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
Die Anzeige kann online erfolgen.

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Fachlich freigegeben am 19.01.2024 durch:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  • Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Haltestellen:
  • Luisenplatz
    Linie: 2, 3, 6, 7, 8, 9
    Linie: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 6151 12-4001
  • +49 611 3276-48655
  • Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr