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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Sie wollen eine sonstige Tätigkeit im Zusammenhang mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe und Gewebe anzeigen?
Wenn Sie
- einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln,
- die Lagerung von Arzneimitteln und deren Dokumente,
- die Vermittlung von Arzneimitteln,
- die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen oder
- die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, oder Rettungsdienstorganisationen
betreiben wollen, müssen Sie dies beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege anzeigen.
Auch bei Änderungen der angezeigten Tätigkeiten ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Voraussetzungen
Für die Anzeige sind die jeweiligen Anforderung zu erfüllen.
Voraussetzung sind unter anderem:
Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:
- Benennung einer verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis
- Name und Anschrift des Einzelhändlers
Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)
Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:
- Konkrete Beschreibung der Tätigkeit
- Name und Anschrift der Unternehmen, für die man tätig werden möchte
Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:
- Personenangaben, Name und Anschrift der Praxis bzw. der Rettungsorganisation oder des Krankenhauses
- Angaben zu den genauen Tätigkeiten
- Benennung der verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis
Anzeige einer Arzneimittelsammlung:
- siehe Merkblatt auf der Homepage:
Arzneimittel & Apotheken - Arzneimittelvertrieb
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:
- siehe Formular auf der Seite zum Arzneimittelvertrieb
Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)
Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:
- siehe Formular auf der Seite zum Arzneimittelvertrieb
Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:
- siehe Formular auf der Seite zur Anzeigepflicht
Anzeige einer Arzneimittelsammlung:
- siehe Merkblatt aufder Seite zum Arzneimittelvertrieb
Arzneimittel & Apotheken - Arzneimittelvertrieb
Arzneimittel & Apotheken - Anzeigepflicht erlaubnisfreie Herstellung
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben am 05.02.2024 durch:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
und Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege