Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Pflegestützpunkte (PSP)

Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.


Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.

Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.

Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.

Link zur Liste PSP Standorte (PDF)

Voraussetzungen

Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Bemerkungen

Zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter

http://www.pflege-in-hessen.de

Fachlich freigegeben am 27.10.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration