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Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

Sie möchten als Arzt, Zahnarzt oder als zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Person erlaubnisfrei Arzneimittel (z.B. Infusionslösungen) herstellen? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Wenn Sie eine erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln ausüben möchten, müssen Sie das anzeigen. 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch,
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
     

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

Welche Unterlagen werden benötigt?

Liste der herzustellenden Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Fachlich freigegeben am 15.12.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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