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Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen erweitern.

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
 

Verfahrensablauf

  • Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
  • Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
  • Kassel - Dezernat Verkehr

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien in

  • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
  • Kassel - Dezernat Verkehr

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
  • Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben am 30.05.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
  • Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Haltestellen:
  • Luisenplatz
    Linie: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
    Linie: 2, 3, 6, 7, 8, 9
  • +49 6151 12-3100
    Service-Telefon
  • +49 611 327648701
    Güterkraftverkehr
  • +49 611 327642222
    Luftverkehr
  • +49 611 327648702
    Lärmaktionsplanung
  • +49 611 327642223
    Schallschutz
  • Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr



    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr