Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.
Als Eltern von Säuglingen und Kleinkindern haben Sie Anspruch auf Elterngeld.
Es soll Ihnen ermöglichen, Ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.
Elterngeld schafft einen finanziellen Ausgleich, wenn Sie weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Das Elterngeld hilft, Ihre Lebensgrundlage zu sichern.
Auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, können Sie Elterngeld bekommen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.
Die Elterngeld-Monate können Sie untereinander aufteilen.
Sie können das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder durchgehend beziehen, den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrem Partner abwechseln.
Beachten Sie:
- Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen.
- Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus bekommen.
Eltern von besonders früh geborenen Kindern erhalten für Geburten ab dem 01. September 2021 zusätzliche Monate Elterngeld: Ist das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Entbindung geboren, besteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Basiselterngeldmonat. Wird das Kind mindestens acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.
Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich. Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit Teilzeit arbeiten, und zwar mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche. Für Geburten ab dem 01.09.2021 wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Er kann dann mit mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden bezogen werden. Und er kann zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden.
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt online einen Elterngeldrechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.
Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Auch über die einheitliche Behördennummer 115 können Sie sich informieren.
Unterstützende Institutionen
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und Elternzeit.
Elterngeldrechner
Broschüre "Elterngeld und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz"