Abmeldung ins Ausland

Mit diesem Dienst können Abmeldungen ins Ausland gemäß § 17 Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde veranlasst werden. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche im Voraus möglich.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rodensteiner Straße 8
64407 Fränkisch-Crumbach
Anfahrt planen