13. Juni 2025Die Gemeindevertretung hat gemäß § 114 HGO über den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 beraten und anschließend den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 er
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