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Abfall: Gartenabfälle entsorgen (Kompostplatz)

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Für die Annahme von Gartenabfällen betreibt die Gemeinde Fränkisch-Crumbach eine eigene Grünschnittannahme (Kompostierungsanlage) auf dem Hexenberg.

Die Annahme von Grünschnitt ist kostenlos. Alle natürlichen Gartenabfälle, Reisig, Äste (bis 10 cm Durchmesser), Hecken- und Rasenschnittgut etc. werden angenommen. Äste und Reisig müssen auf 1,00 m Länge zugeschnitten sein und dürfen mengenmäßig 2 m³ nicht überschreiten. Die Nutzung des Kompostplatzes ist nur während der Öffnungszeiten unter Aufsicht eines Bediensteten der Gemeinde gestattet. Maßgeblich ist außerdem die Abfallwirtschaftssatzung des Müllabfuhr-Zweckverbands Odenwald (MZVO).

Während der Öffnungszeiten kann auch kostenlos Fertigkompost mitgenommen werden.

  • Der Kompostplatz hat ab dem dritten Samstag im März in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
  • Zusätzlich wird der Kompostplatz ab dem dritten Mittwoch im Mai in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr geöffnet haben.
  • Am zweiten Mittwoch im Oktober hat der Kompostplatz zum letzten Mal geöffnet.
  • Am Samstag des dritten Adventswochenendes wird der Kompostplatz letztmalig im Jahr geöffnet sein.

Größere Mengen und ganze Wagenladungen müssen direkt zur zentralen Kompostierungsanlage des Müllabfuhr-Zweckverbandes Odenwald gebracht werden. Die Kompostierungsanlage des MZVO befindet sich in Brombachtal/Kirch-Brombach.

Abfall: Gartenabfälle entsorgen

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.

Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.

Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fachlich freigegeben am 14.03.2022 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Grünschnittannahme (Kompostplatz)

Am Hexenberg
64407 Fränkisch-Crumbach

Fragen & Antworten

Die zentrale Kompostierungsanlage in Brombachtal ist ganzjährig geöffnet und nimmt auch größere Mengen Grünschnitt an. Keinesfalls darf Grünschnitt in der freien Natur ausgebracht werden - wilde Ablagerungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Unter bestimmten Bedingungen können Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück als Nutzfeuer verbrannt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Nutzfeuer stets anmeldepflichtig ist.

Kontakt

Abfallentsorgung

  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Sonja Haller

  • 353353021
    Raum 1.7
  • 06164 9303-20

Zuständiger Fachbereich

Abfallentsorgung

Unter'm Strich

Die zentrale Kompostierung in Brombachtal (und z.B. auch in Beerfelden) und die Abholung des Grünschnitts von den Sammelstellen in den Städten und Gemeinden werden über die Gebühr für Restmüllgefäße (graue Tonne und graue Müllsäcke) kostendeckend finanziert.