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Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Bodenrichtwerte Auszug
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.
- Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über Internetportale oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Schriftliche Auskünfte oder amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Verfahrensablauf
- Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden angefertigt und übersandt.
- Sie können über Internetportale Ihrer Regionen selbständig standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) anfertigen und abrufen.
- Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet können Sie über eine Orts- oder Adresssuche den gewünschten Bereich festlegen und die Bodenrichtwerte sofort einsehen.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Zuständige Stelle
Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
- Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
- Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jeden Bodenrichtwert in Höhe von 20 EUR erhoben.
- Für standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte (Bauflächen) wird eine Gebühr je Bodenrichtwert in Höhe von 20 EUR erhoben.
- Für Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses werden Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
- Bei Erteilung von schriftlichen Auskünften oder Auszügen können Sie – je nach Umfang Ihres Antrags – grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.
- Bei der selbständigen Anfertigung standardisierter Auskünfte für Bauflächen sowie der Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet entfallen die Bearbeitungszeiten. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Was sollte ich noch wissen?
keine
Urheber
Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am 27.10.2020 durch:
Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Zuständiger Fachbereich
Bauamt / Umwelt und Landwirtschaft
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