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Realgewerbeberechtigung beantragen

Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.

Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

Voraussetzungen

Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

Fachlich freigegeben am 25.09.2020 durch:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie