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Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Fachlich freigegeben am 25.09.2020 durch:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie