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Staatsexamen Pharmazie ablegen

Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Pharmazie studieren und einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Pharmazie an einer hessischen Hochschule, die an der Pharmazeutischen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG).

Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.

In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

Verfahrensablauf

  • Die Zulassung zur Pharmazeutischen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
  • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
  • Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
  • Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer (PH1), Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
  • Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
  • Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
  • Die Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Voraussetzungen

Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:

  • der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
  • der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
  • der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH1)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Geburtsurkunde
  • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
  • Stammdatenblätter
  • Famulaturbescheinigungen
  • Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für die Prüfungszulassung erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).
  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH2)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Stammdatenblätter
  • Bescheinigung über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den gemäß § 6 Abs. 4 Ziffer 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abzuleistenden Unterrichtsveranstaltungen.)
  • sofern der PH1 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
    • Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
  1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH3)
  • Unterschriebener Antragsvordruck
  • Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
  • Bescheinigungen über die Teilnahme am begleitenden Unterricht (BU)
  • sofern der PH2 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    • Zeugnis über den 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist schriftlich in der vom HLPUG vorgeschriebenen Form zu stellen und muss für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bis zum 10. Januar (Frühjahrstermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLPUG zugegangen sein. Der Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss dem HLPUG bis zu dem von ihm jeweils bekanntgegebenen Termin zugegangen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Zulassung und zugleich Ladung zur Prüfung wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt. Gemäß § 12 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO).

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Anträge / Formulare

  • Formulare: Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben am 09.06.2021 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Zentrale Hausanschrift

  • 65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Zentrale Postanschrift
  • +49 611 3259-1000
  • +49 611 32759-1999