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Personalausweis Informationserteilung

Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

https://www.personalausweisportal.de

Fachlich freigegeben am 17.12.2020 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)