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Auskunft über Tarifverträge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder führen sogenannte Tarifregister. Die Tarifregister sind öffentlich. Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen zu erhalten.

Im Tarifregister werden alle Tarifverträge gesammelt und registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des Bundes oder jeweiligen Landes abgeschlossen wurden. Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte an die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere öffentliche Einrichtungen erteilt. Darüber hinaus können Beschäftigte und Arbeitgeber Einsicht in die registrierten Tarifverträge nehmen oder Auskünfte aus diesen erhalten.

Das Tarifregister erteilt Auskünfte:

  • über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
  • über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
  • über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie
  • über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.

Außerdem besteht nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.

Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden Tarifverträge in der Regel nicht weitergegeben bzw. übersandt.

  • Arbeitgeber, die Mitglied des tarifabschließenden Arbeitgeberverbandes sind, erhalten Tarifverträge von ihrem Verband
  • Beschäftigte, die Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, erhalten Tarifverträge von ihrer Gewerkschaft
  • Tarifgebundene Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgeblichen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen
  • Die amtlichen Bekanntmachungen über Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen, den Erlass und die Beendigung von Allgemeinverbindlicherklärungen finden Sie im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder – wenn Sie Mitglied sind – an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.

Verfahrensablauf

Nach einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage über das Onlineantragsformular wird die gewünschte Auskunft auf telefonischen Weg erteilt.

Ebenfalls ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Einsichtnahme vor Ort möglich.

Die Einsichtnahme oder Auskunft ist einzuschränken oder zu verwehren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betreffende Tarifvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten beinhaltet.

An wen muss ich mich wenden?

Tarifregister des Landes Hessen

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Abteilung III „Arbeit“
Referat III 7

Sonnenberger Str. 2/2a

65193 Wiesbaden


E-Mail: tarifregister@hsm.hessen.de
Telefon: 0611/ 32 19 34 95

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunft aus dem Tarifregister ist kostenlos.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (durchschnittliche Bearbeitungsdauer).

Anträge / Formulare

Zum Onlineformular

Fachlich freigegeben am 23.10.2020 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • Sonnenberger Straße 2 / 2a
    65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 611 3219-0
  • +49 611 32719-3700
  • Mo. 08:00 - 16:30 Uhr



    Di. 08:00 - 16:30 Uhr



    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr



    Do. 08:00 - 16:30 Uhr



    Fr. 8:00 - 15:00 Uhr



    sowie nach Vereinbarung



    Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit.



    Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.

  • Sonnenberger Straße 2 / 2a
    65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • +49 611 3219-3495