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Tierärztliche Hausapotheke anzeigen

Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.

Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.

Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent  überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.

Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.

Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).

Überwachung des Verkehrs mit Arznei- und Betäubungsmitteln für Tiere (Regierungspräsidium Gießen)

Tierarzneimittelüberwachung (Regierungspräsidium Darmstadt)

Tierarzneimittel (Regierungspräsidium Kassel)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).

Fachlich freigegeben am 28.07.2014 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Wilhelminenstraße 1-3
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 6151 12-6846
  • +49 6151 12-6498
  • Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr