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Apotheke, Betriebserlaubnis

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen. 

Voraussetzungen sind unter anderem: 

dass die antragstellende Person voll geschäftsfähig ist und 

die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und 

die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und 

über geeignete Räume zum Betrieb einer Apotheke verfügt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Ein Merkblatt über die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Arzneimittel & Apotheken - Apotheken

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

i.d.R. zwei bis vier Wochen

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben am 20.08.2021 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat V3 Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions-, Betäubungsmittelwesen
  • Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Zentrale Hausanschrift

  • 65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Zentrale Postanschrift
  • +49 611 3259-1000
  • +49 611 32759-1999