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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Unterstützung für Unternehmen bei den Coronavirus-Folgen

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unter den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus leiden, können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, können Sie sich unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die verfügbaren Instrumente und hat eine Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen des Coronavirus eingerichtet.

Zu möglichen Unterstützungen gehören zum Beispiel 

  • Kredite und andere Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf, 
  • Bürgschaften,
  • Kurzarbeitergeld und
  • weitere Instrumente.

Auch kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.

Über Kreditmöglichkeiten für betroffene Unternehmen informiert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. 

Hinweis: Die angebotenen Unterstützungen können sich durch neue Gesetze kurzfristig ändern. 

Informationen für Hessen:

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Betriebe in Hessen

Steuerliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise

Informationen der IHK Darmstadt

An wen muss ich mich wenden?

Allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen:

Bundeswirtschaftsministerium
Hotline zu Wirtschaftsfragen des Coronavirus: 030 186151515
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr

Informationen über Kredite für Unternehmen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  
Hotline für Unternehmen: 0800 5399001
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Informationen zum Kurzarbeitergeld:

Bundesagentur für Arbeit
Hotline für Unternehmen: 0800 4555520
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Welche Gebühren fallen an?

keine (gegebenenfalls Kosten für Telefon oder Telekommunikation)

Fachlich freigegeben am 18.03.2020 durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie