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Trennungsgeld für Landesbedienstete

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes,  Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Trennungsgeld.

An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Bezügestelle (HBS)  in Kassel.

Rechtsgrundlage

Hessisches Reisekostengesetz
Hessisches Umzugskostengesetz
Hessische Trennungsgeldverordnung

Hessische Trennungsgeldverordnung (HTGV)

Anträge / Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Hessische Bezügestelle - Formularcenter

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung des Trennungsgeldes.

Hessische Bezügestelle - Trennungsgeld

Fachlich freigegeben am 21.11.2016 durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
  • Friedrich-Ebert-Straße 106
    34119 Kassel, documenta-Stadt
  • Briefkasten und Haupteingang über "Samuel-Beckett-Anlage"

  • 34041 Kassel, documenta-Stadt
  • Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
    65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Außenstelle Wiesbaden -
    65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Haltestellen:
  • "Friedenskirche" - für Dienststelle Kassel
    Linie: 13
    Linie: 4, 8
  • "Am Hochfeld" - für Dienststelle Wiesbaden
    Linie: 5, 15, 28, E, E15, N7
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • 0561 106-0
  • Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr