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Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen

Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der Ärztekammer melden und eine entsprechende „Anerkennung“ beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.

Verfahrensablauf

Nach Antragsausfüllung bitten wir Sie um Einreichung der geforderten Unterlagen inklusive des ausgefüllten Antragsformulars. Sie erhalten nach Antragsprüfung Informationen zum weiteren Ablauf.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige ist die Abteilung „Ärztliche Weiterbildung“ der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Fort- und Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte

Voraussetzungen

Ärztliche Approbation oder entsprechende § 10 Berufserlaubnis nach Bundesärzteordnung. Nachweis aller Inhalte und Weiterbildungszeiten gemäß Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen.

Sämtliche Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung zu entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Geforderte Bescheinigungen entsprechend.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Fort- und Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:

Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen können Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von den eingereichten Unterlagen.

Rechtsbehelf

Rechtsaufsichtsbehörde:


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden

Tel: 0611 817-0
Fax: 0611 89084-0
Internet: https://soziales.hessen.de/

Was sollte ich noch wissen?

Informationen rund um die Weiterbildung

Fachlich freigegeben am 25.10.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration