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Lehrerausbildung

Lehrerausbildung in Hessen

Die Lehrerausbildung in Hessen orientiert sich an den verschiedenen Schulformen. Rechtliche Grundlage der Lehrerausbildung ist das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Danach gibt es folgende Lehrämter:

  • Lehramt an Grundschulen,
  • Lehramt an Hauptschulen und Realschulen,
  • Lehramt an Gymnasien,
  • Lehramt an beruflichen Schulen und
  • Lehramt an Förderschulen.

 
Die Ausbildung für alle Lehrämter erfolgt an wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschulen und in einem 21-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an Studienseminaren und Ausbildungsschulen. Die wissenschaftliche Ausbildung endet mit der Ersten Staatsprüfung, die pädagogische Ausbildung endet mit der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter oder einer Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern.
 
Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die Hessische Lehrkräfteakademie.
 

Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Im Vorbereitungsdienst werden die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften im engen Bezug zum erteilten Unterricht vertieft und erweitert. Die pädagogische Ausbildung erfolgt an Studienseminaren, die nach Schulformen untergliedert sind, sowie an Ausbildungsschulen.
 
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist die bestandene Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine von der Hessischen Lehrkräfteakademie als gleichwertig anerkannte Prüfung.
 
Zum Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern kann zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche Qualifikationen nachweist, wie etwa eine Meisterprüfung oder eine Abschlussprüfung einer zweijährigen Fachschule.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Studium:
 

  • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
    Rheinstraße 23-25
    65185 Wiesbaden
    Telefon: 0611 32-0
    E-Mail: info@hmwk.hessen.de
    Internet: www.wissenschaft.hessen.de 
     
  • sowie an alle hessischen Universitäten
     

Bei Fragen zum hessischen Vorbereitungsdienst (Referendariat):
 

  • Hessische Lehrkräfteakademie
    Stuttgarter Str. 18-24
    60329 Frankfurt am Main
    Internet: www.la.hessen.de
     
    Sachgebiet I.2-5: Zulassung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Personalsachbearbeitung
    Holländische Str. 141
    34127 Kassel
    Telefon: 0561 8078-0
    Fax: 0561 8078-145
    E-Mail: poststellevdks@kultus.hessen.de
     

Bei Fragen zur Ersten Staatsprüfung wenden Sie sich bitte an die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie in Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Gießen und Marburg. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter

Lehrkräfteakademie Hessen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der genannten zuständigen Dienststellen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt halbjährlich jeweils zum 1. Mai und 1. November. Bewerbungsschluss (Hauptverfahren) für den Einstellungstermin am 1. Mai ist der 1. Januar, für den Einstellungstermin am 1. November der 1. Juli.

Was sollte ich noch wissen?

Einen Überblick über ausgeschriebene Stellen des Kultusressorts gibt die Stellendatenbank.

Stellendatenbank

Bemerkungen

Bewerbungsunterlagen für die Einstellung in den hessischen Vorbereitungsdienst können Sie unter Lehrkräfteakademie.Hessen.de herunterladen. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Bewerbungsfristen.

Fachlich freigegeben am 31.08.2016 durch:
Hessisches Kultusministerium
  • Stuttgarter Straße 18-24
    60329 Frankfurt am Main
  • 069 38989-00
  • 069 38989-607
  • Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.