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Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.

Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.

Voraussetzungen

Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für

  • Ÿ alle privat Krankenversicherten,
  • Ÿ Beamten und ihnen gleichgestellte Personen,
  • Ÿ Heilfürsorgeberechtigte,
  • Ÿ Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.

Rechtsgrundlage

§§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Was sollte ich noch wissen?

Nach § 121Abs. 1 SGB XI handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig

  • der Versicherungspflicht zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI oder § 23 Abs. 4 SGB XI oder der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XI nicht nachkommt und
  • mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.

Fachlich freigegeben am 27.10.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration