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Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen

Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Hessischen Tierseuchenkasse erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern.

In welchen Fällen die Tierseuchenkasse eine Beihilfe gewährt, ist in der Leistungssatzung festgelegt. Eine Beihilfe können Sie vor allem erhalten für:

  • Schäden durch Tierverluste, bei denen Sie keine Entschädigung erhalten
  • andere Schäden nach amtlichen Maßnahmen

Die Beihilfe erhalten Sie nur für Tiere, für die Sie Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten müssen. Beitragspflichtig sind:

  • Pferde
  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Bienenvölker
  • Geflügel

Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Leistungsübersicht der Hessischen Tierseuchenkasse nachlesen.

Hinweis: Sie bekommen keine Beihilfe, wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten.

Richtlinien der Hessischen Tierseuchenkasse über die Gewährung von Beihilfen (Beihilferichtlinien)

Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen

Verfahrensablauf

Sie müssen sofort das zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt oder eine Tierärztin informieren, wenn Sie einen Verdacht auf eine Seuche haben.

Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingeholt haben, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen.

Das Veterinäramt bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn an die Tierseuchenkasse weiter.

Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen

An wen muss ich mich wenden?

Hessische Tierseuchenkasse

Voraussetzungen

Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere müssen Sie

  • bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
  • die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
  • rechtzeitig einen Tierarzt oder einen Tierärztin hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
  • die Krankheit durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin bestätigen lassen (zum Beispiel durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
  • die Verluste dokumentiert haben (zum Beispiel durch Schlachtbescheinigungen) und
  • Sie dürfen Ihre Sorgfaltspflicht nicht erkennbar vernachlässigt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Beihilfe
  • Nachweis der Seuche (Krankheit)
  • Dokumentation des Tierverlustes
  • Nachweis der Schadensminimierung

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 6 Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen.

Fachlich freigegeben am 19.08.2014 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Mainzer Straße 17
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • +49 611 94083-0
  • +49 611 94083-33
  • Scheffelstraße 11
    64385 Reichelsheim (Odenwald)
  • kein Aufzug
  • nicht behindertengerecht
  • 06062 70-1202

Tiergesundheit

  • 06062 70-1201
  • 06062 70-1999