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Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen in folgenden Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:
- Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung
- Leitende Pflegefachkraft
- Pflegedienst-, Einrichtungs- und Heimleitung
- Praxisanleitung
- Hygiene
- Psychiatrische Pflege
- Intensivpflege und Anästhesie
- Operationsdienst
- Onkologische Pflege und Palliative Versorgung
- Palliative Versorgung (Palliative Care)
Den angebotenen Weiterbildungen muss eine Verordnung des Landes Hessen zugrunde liegen.
Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten.
An wen muss ich mich wenden?
An das Regierungspräsidium Darmstadt
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:
- Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
- Ihre Räume müssen groß genug sein und mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
- Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
- die Kooperation
- mit einem geeigneten Krankenhaus,
- einem ambulanten Pflegedienst oder
- einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
- die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- Bei der Durchführung der Kurse müssen Sie die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
- Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
- Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
- Informationen über
- Lehr- und Stundenpläne
- fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
- Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen
Welche Gebühren fallen an?
für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Was sollte ich noch wissen?
Die Fachaufsicht überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.
Urheber
Fachlich freigegeben am 05.06.2014 durch:
Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Pflege, PflegefachberufeLuisenplatz 2
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Wichtiger Hinweis
Der Besucherverkehr findet derzeit an allen Standorten des RP Darmstadt nach vorheriger Terminvereinbarung nur in dringenden Angelegenheiten und zur Einsicht bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Postfach
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Haltestellen:
Haltestelle Luisenplatz
Linie: 2, 3, 5, 6, 7
Linie: F, H
+49 6151 12-5411
+49 6151 12-5722
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr