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Installateurverzeichnis - Eintragung

Wenn Sie Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Wartung an Elektro-, Gas- und Wasserversorgungsanlagen ausführen wollen, müssen Sie sich in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Versorgungsunternehmens eintragen lassen.

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann befristet werden. Über die Eintragung wird Ihnen ein Ausweis ausgestellt.

Verfahrensablauf

Der Eintragung in ein Installateurverzeichnis liegt bei Gas und Wasser immer der Abschluss eines Installateurvertrages und bei Strom der Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis zu Grunde. Dies geschieht in der Regel immer bei dem Netzbetreiber am Firmensitz des stehenden Gewerbes.

An wen muss ich mich wenden?

An das jeweilige örtliche Versorgungsunternehmen bzw. den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Meisterausbildung oder
    abgeschlossene Ingenieursausbildung (Bachelor, Master, Diplom) in einem dem Gewerk entsprechenden Fachgebiet oder
    gesonderter Sachkundenachweis
  • Eintragung in die Handwerksrolle
  • Gewerbeanmeldung
  • Betriebs-/Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der erforderlichen Werkzeuge, Messgeräte und technischen Vorschriften

Handwerksrolle; Eintragung

Gewerbeanmeldung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Antragstellung sind einzureichen:

  • Antrag zum Vertragsabschluss,
  • Verzeichnis der Werkzeuge, Messgeräte und technischen Vorschriften für Vertragsinstallateure,
  • Handwerkskarte,
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung,
  • Befähigungsnachweis (Meisterprüfungszeugnis oder Ingenieururkunde),
  • Nachweis der Betriebs-/Haftpflichtversicherung,
  • ggf. Zertifikate über die Teilnahme an einer aktuellen Fortbildung.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen keine Gebühren an. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versorgungsunternehmen/Netzbetreiber nach

Anträge / Formulare

Der Antrag zum Abschluss eines Installateurvertrages (Gas und Wasser) bzw. zum Eintrag in das Installateurverzeichnis (Elektro) ist beim örtlichen Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber erhältlich.

Was sollte ich noch wissen?

Soll ein Arbeitnehmer in das Installateurverzeichnis eingetragen werden und für das Unternehmen die Aufgabe der verantwortlichen Fachkraft wahrnehmen, so ist für diesen noch zusätzlich der Arbeitsvertrag vorzulegen. Außerdem ist der Arbeitnehmer in die Handwerksrolle einzutragen.

Fachlich freigegeben am 11.03.2014 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung