Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Veränderungssperren nach dem Baugesetzbuch

Damit während der Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die den Zielen des künftigen Planes entgegenstehen, können Gemeinden zur Sicherung ihrer Bauleitpläne eine Veränderungssperre erlassen.

Das bedeutet, dass Bauvorhaben im Planbereich nicht mehr ausgeführt und auch vorhandene Bauanlagen nicht beseitigt werden dürfen. Ferner ist es nicht zulässig, erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.

Ob Ihr Grundstück von einer Veränderungssperre betroffen ist, können Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen.

Von einer verhängten Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-oder Stadtverwaltung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungssperre wirkt 2 Jahre und tritt danach außer Kraft.

Die Geltungsdauer kann um ein Jahr und, wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Fachlich freigegeben am 25.02.2014 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung  
  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Julia Rescheleit

  • Raum 1.3
  • 06164 9303-60