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Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen

Sie sind Staatsbürger(in) eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, haben außerhalb Deutschlands einen Bildungsabschluss erworben, der zur selbstständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten?
Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen.

Verbindliche Auskunft

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.

Prüfungen in Hessen

Die Eignungsprüfung wird in Hessen von einem Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgenommen. Die Prüfung, die Sie nur in deutscher Sprache absolvieren können, besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Es müssen ggf. Fristen bei der Antragsstellung beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.

Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu 2 Mal wiederholen.

Tipp: Einige Fortbildungsinstitute bieten Vorbereitungslehrgänge an – recherchieren Sie danach im Internet.

Verfahrensablauf

Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das im Internet bereitstehende "Merkblatt zur Eignungsprüfung" durch.

Verbindliche Auskunft

– bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung –

Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen, beantragen Sie bitte schriftlich bei der Steuerberater­kammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung:

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.

Antrag auf Prüfungszulassung

Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen; das erforderliche Formular erhalten Sie im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung:

  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei der im Formular genannten Stelle ein.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind

Eignungsprüfung

  • Termin, Ort und Näheres zum Ablauf der Prüfung erfahren Sie in der schriftlichen Ladung.
  • In der schriftlichen Prüfung fertigen Sie an 2 aufeinanderfolgenden Tagen unter Aufsicht 2 Arbeiten an.
  • Über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid – gegebenenfalls mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.

Hinweis: Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt, bitte fragen Sie nicht telefonisch oder mündlich nach.

Sollten Sie die mündliche Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung versäumen, gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden; andernfalls erhalten Sie einen Nachholtermin.

Das Hessische Ministerium der Finanzen stellt Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung aus, mit der Sie die Bestellung durch die Steuerberaterkammer beantragen können.

Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen

Steuerberater / Steuerberaterin, Bestellung

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie in Hessen als Steuerberater tätig werden möchten:

  • für die verbindliche Auskunft und den Antrag auf Zulassung zur Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
  • für die organisatorische Durchführung der Prüfung: Steuerberaterkammer Hessen
  • für die Abnahme der Prüfung ist ein Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen zuständig, der organisatorisch von der Steuerberaterkammer Hessen betreut wird.

Sie können das Verfahren auch abwickeln über den

Einheitlichen Ansprechpartner

Voraussetzungen

Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt unter anderem folgende Bedingungen voraus: 

  • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz
  • Diplom, das in Ihrem Staat zur Hilfe in Steuersachen berechtigt
    o d e r
  • Falls der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Staat nicht reglementiert ist: Abschluss eines Studiums, das auf den Beruf vorbereitet sowie eine einjährige Berufstätigkeit

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (Original)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Prüfungszeugnisse, Diplome, Befähigungsnachweise, Urkunden und sonstige Bescheinigungen (Abschriften/Kopien bitte nur mit amtlicher Beglaubigung)
  • Lebenslauf
  • Passbild

Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsgebühr

  • für die verbindliche Auskunft (Zulassungsvoraussetzungen): EUR 200,00 Euro
  • für den Zulassungsantrag: EUR 200,00

Prüfungsgebühr

  • EUR 1.000

Hinweise:

  • Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung.
  • Nehmen Sie einen Antrag vor der Entscheidung zurück, wird die Gebühr zur Hälfte erstattet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag auf Zulassung/Prüfungstermin

Hinsichtlich der Fristen und genauen Prüfungstermine wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben am 31.01.2019 durch:
Hessisches Ministerium der Finanzen
  • 60101 Frankfurt am Main
  • Bleichstraße 1
    60313 Frankfurt am Main
  • +49 69 153002-0
  • +49 69 153002-60
  • Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr

    Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr

    Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr