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Versorgungswerk der Steuerberater - Mitgliedschaft anmelden

Das Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen (VStBH) ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Steuerberaterkammer Hessen. Informationen zur Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer finden Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung.

Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Witwerrente, Rente für den/die überlebende(n) Partner(in) einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Waisenrente)
  • Sterbegeld für die Hinterbliebenen
  • Kapitalabfindung an die überlebende Ehefrau oder den überlebenden Ehemann im Fall einer erneuten Heirat

Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren. Einen Anspruch haben Sie darauf allerdings nicht.

Die Mitglieder des Versorgungswerks müssen einen monatlichen Regelpflichtbeitrag leisten, solange sie kein Altersruhegeld und keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Dieser entspricht dem halben Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Erreicht Ihr Einkommen die halbe Beitragsbemessungsgrenze nicht, können Sie die Berechnung Ihres Beitrages nach Ihrem Arbeitseinkommen beantragen. Als Minimum ist der Mindestbeitrag in Höhe von 1/10 des Höchstbetrages zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig. Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, müssen mindestens den Beitrag zahlen, der an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten wäre.

Die meisten Arbeitgeber führen die Mitgliedsbeiträge direkt an das Versorgungswerk ab. Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedsnummer mit. Informieren Sie ihn von Ihrer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis oder zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an das Versorgungswerk, müssen Sie die Beiträge selbst entrichten. Ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats können Sie im Internet herunterladen.

 

Tipp: Nähere Informationen zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Steuerberater in Hessen auf www.vstbh.de unter „Rechtsgrundlagen“ sowie unter „Service“> „Häufig gestellte Fragen“.

 

Steuerberater/Steuerberaterin, Bestellung

Eintragung und Änderung im Berufsregister der Steuerberaterkammer

Verfahrensablauf

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben. Zugleich erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für das Mitgliederportal. Über diesen sicheren Service können Sie mit Ihrem Ansprechpartner beim Versorgungswerk Nachrichten und Informationen austauschen sowie Ihre Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente online simulieren. Zugleich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente zur Altersvorsorge verschlüsselt und einfach elektronisch zu archivieren.

Das Versorgungswerk benötigt für Ihre Erfassung als Mitglied und die Beitragsfestsetzung zunächst einige Angaben. Diese können Sie online im Mitgliederportal unter portal.vstbh.de nach der Erstanmeldung mit Ihren Zugangsdaten eingeben. Bei der Bestellung als Steuerberater erhalten Sie von der Steuerberaterkammer Hessen einen Informationsflyer des Versorgungswerkes, in dem nochmals genau erläutert wird, wie Sie zum Online-Erfassungsbogen gelangen. Sofern Sie den Ersterfassungsbogen nicht online ausfüllen möchten, können Sie auf der Website www.vstbh.de unter „Formulare“ das leere Formular herunterladen, um es offline zu bearbeiten. Alternativ können Sie dieses auch beim Versorgungswerk anfordern und postalisch zusenden lassen.

 

Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerkes beantragen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie über einen Link im Online-Erfassungsbogen oder unter www.vstbh.de unter „Formulare“. Schicken Sie dieses bitte ausgefüllt und unterschrieben an das Versorgungswerk. Es ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.

 

An wen muss ich mich wenden?

An das Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen, K.d.ö.R (VStBH).

 

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Voraussetzungen

Sie sind zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtet, sobald Sie Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen sind.

Eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist ausgeschlossen, wenn Sie

  • als Gründungsmitglied von der Mitgliedschaft befreit wurden oder die Mitgliedschaft nicht beantragt haben oder
  • berufsunfähig sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ersterfassungsbogen des VStBH
  • wenn Sie die Berechnung des Beitrags nach dem jeweils nachgewiesenen Arbeitseinkommen beantragen: Bescheinigung über das monatliche Bruttoeinkommen
    • bei Angestellten: Gehaltsabrechnung des ersten Beitragsmonats
    • bei Selbständigen: Schätzung des Einkommens des laufenden Kalenderjahres oder Vorlage des vorletzten Einkommensteuerbescheides (frühestens ab dem Jahr der Erstbestellung)
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Befreiungsantrag für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie als Syndikus Steuerberater eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Steuerberaterkammer oder bei Erstbestellung Kopie der Bestellungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
  • für einen möglichen Befreiungsantrag: innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
  • wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Ein Befreiungsantrag wirkt zurück auf den Beginn der Befreiungsvoraussetzungen, wenn er innerhalb von 3 Monaten gestellt wird, sonst Geltung ab Antragstellung.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

 

Formulare

Fachlich freigegeben am 06.02.2020 durch:
Hessisches Ministerium der Finanzen