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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit gem. § 57 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten sind gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot kann die zuständige Steuerberaterkammer jedoch Ausnahmen zulassen, soweit durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer deren Mitglied der jeweilige Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ist.

 

Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist formlos zu stellen mit einer Darstellung:

  • welche konkrete Tätigkeit ausgeübt werden soll,
  • wieso durch diese gewerbliche Betätigung die beruflichen Pflichten als Steuerberater nicht gefährdet sind

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu stellen.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben am 19.07.2013 durch:
Hessisches Ministerium der Finanzen
  • 60101 Frankfurt am Main
  • Bleichstraße 1
    60313 Frankfurt am Main
  • +49 69 153002-0
  • +49 69 153002-60
  • Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr

    Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr

    Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr