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Hessische Messeförderung beantragen

Hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Architektur- und Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen können für ihre Beteiligung an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland, eine Förderung erhalten.

Organisiert werden außerdem jährlich mehrere hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen.

Kleinbetriebe bis zu 10 Beschäftigte und das Handwerk können für die Beteiligung auf ausgewählten Messen in Deutschland sowie in den Mitgliedsländern von EU und EFTA innerhalb einer Gruppenförderung bezuschusst werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle stellen. Dieser Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Einleitung des Vorhabens eingebracht werden.

Bei offiziellen Landesbeteiligungen, wie Informationsständen, Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen, Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren, - Sonderschauen, Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen wenden Sie sich an Hessen Trade & Invest (HTAI) oder die jeweils beauftragte Messe-Durchführungsgesellschaft.

Der Antrag muss einen Finanzierungsplan enthalten.

  • Bei Beteiligungen an Inlandsmessen können Zuwendungen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen worden sind.
  • Bei Beteiligungen an Auslandsmessen können Vorhaben im Einzelfall auch dann gefördert werden, wenn bereits Anzahlungen für eine beabsichtigte Teilnahme geleistet worden sind.

Die Kammer oder der Verband leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen weiter.

Die Förderbeträge werden nach Bewilligung anteilig – entsprechend den zuwendungsfähigen Ausgaben – an die zu begünstigenden Unternehmen weitergegeben.

Hinweis:
Es empfiehlt sich, vorab in einem Beratungsgespräch zu klären, ob eine Förderung für die von Ihnen ausgesuchte Messe möglich ist.

An wen muss ich mich wenden?

Interessierte Unternehmen wenden sich an die zuständigen Kammern oder Verbände, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen richten:

  • Handwerkskammern,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Architekten- und Stadtplanerkammer, Ingenieurkammer,
  • Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft.

Voraussetzungen

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz in Hessen haben.
  • Gefördert werden hessische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75.000.000,00 (Millionen) Euro.
  • Bei Auslandsmessen:
    • Gefördert werden grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die im AUMA-Handbuch Trade Fair Guide Worldwide beziehungsweise im m+a Messeplaner aufgeführt sind und nicht von anderer öffentlicher Seite finanziell unterstützt werden.
    • Verkaufsveranstaltungen einzelner Unternehmen können nicht gefördert werden.
  • Bei Gruppenförderung (mindestens 3 hessische Teilnehmer):
    • die internationale Ausrichtung der Messe.
      Ausgenommen davon sind die 20 größten überregionalen Messen in Deutschland, wie beispielsweise die Hannover Messe, CeBIT oder Anuga.
    • Gefördert werden grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die im AUMA-Handbuch Trade Fair Guide Worldwide aufgeführt sind und nicht von anderer öffentlicher Seite finanziell unterstützt werden.
  • Bei offiziellen Landesbeteiligungen wie Informationsständen, Unternehmens-Gemeinschaftsausstellungen, Katalog-Ausstellungen, Service-Zentren, Sonderschauen, Präsentationen zu speziellen Wirtschaftsthemen wird in der Regel eine Messe-Durchführungsgesellschaft mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung beauftragt. Die Unternehmen, die teilnehmen wollen, müssen sich durch einen Kostenbeitrag, der mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, beteiligen und den Nachweis über ihren Jahresumsatz erbringen

AUMA - Handbuch

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die Antragsunterlagen informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen wie Förderrichtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zum Thema "Außenwirtschaft".

Außenwirtschaft

Fachlich freigegeben am 11.07.2013 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
  • Bockenheimer Landstraße 21
    60325 Frankfurt am Main
  • +49 69 97172-0
  • +49 69 97172-199