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Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)

Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Film- und Fernsehaufnahmen bedarf es einer Erlaubnis.


Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, bedarf es einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sofern für Film- und Dreharbeiten keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. nach dem Hessischen Straßengesetz.

An wen muss ich mich wenden?

Über den Antrag auf Film- und Drehgenehmigung entscheidet

  • bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde,
  • bei Sondernutzungserlaubnis die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein formloser Antrag, dem Folgendes beizufügen ist:

  • Adresse und Angaben zur Erreichbarkeit des Antragstellers/Adressaten (Mobil-/Telefon, Telefax)
  • genaue Angaben des Drehorts mit Lageplanskizze
  • genaue Terminangaben, Beschreibung des Umfangs und des Programmablaufs

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Auslagen und Gebühren für die Straßensperrungen bzw. für die Sondernutzung an.

Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte frühzeitig – möglichst 4 Wochen – vor dem gewünschten Termin gestellt werden.

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung einer Sondernutzungserlaubnis kann bei der zuständigen Stelle Widerspruch eingelegt werden.

Gegen die Versagung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Hessen Film und Medien GmbH

Die Hessen Film und Medien GmbH ist zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Filmförderung in Hessen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Förderung für Ihr Filmprojekt beantragen wollen finden Sie unter folgendem Link:

Zu Hessen Film und Medien

Fachlich freigegeben am 25.10.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr