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Wer nach einem Studium der Pharmazie in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Approbation schriftlich beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen beantragen. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet unter www.hlpug.de herunterladen.
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:
Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Apothekers/ einer Apothekerin ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständigen Stellen im Land ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Hessen tätig waren.
Approbation und Berufserlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Approbation sind:
- Sie haben eine in der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossene deutsche oder gleichwertige ausländische Ausbildung oder weisen einen gleichwertigen Kenntnisstand nach.
- Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs
- würdig,
- zuverlässig und
- in gesundheitlicher Hinsicht geeignet
- und verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
Welche Gebühren fallen an?
Zwischen 150,00 Euro - 500,00 Euro für die Approbation und zwischen 80,00 Euro - 300,00 Euro für eine Berufserlaubnis.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Urheber
Fachlich freigegeben am 05.04.2013 durch:
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen.