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Wohnungsbau: Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen

Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert wird:

  • der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, 
  • die Modernisierung von Wohnraum,
  • der Erwerb von Belegungsrechten,
  • der Erwerb bestehenden Wohnraums,

wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).

Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

keine Angabe

Fachlich freigegeben am 13.08.2020 durch:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
  • Rodensteiner Straße 8
    64407 Fränkisch-Crumbach
  • Haltestellen:
  • Fränkisch-Crumbach Kirche
    Linie: 10.1
    Linie: 693
  • Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
    Linie: X69
  • Parkplätze:
  • Rathaushof
    Parkplatz: 8
    (gebührenfrei)
  • Pretlackstraße
    Parkplatz: 6
    (gebührenfrei)
  • Rathaushof
    Behindertenparkplatz: 2
    (gebührenfrei)
  • kein Aufzug
  • behindertengerecht
  • 06164 9303-0
  • 06164 9303-93
  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

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    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr