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Als Einzelkaufmann anmelden

Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet

  • Ihre Firma,
  • den Ort ,
  • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
  • Vorname,
  • Nachname und
  • Ihr Geburtsdatum anzugeben.

Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister hat bei dem Gericht zu erfolgen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns befindet.

Die Führung des Handelsregisters ist in Hessen auf die Amtsgerichte
 
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden

konzentriert. Die Zuständigkeit liegt nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten des Verfahrens hängen vom sogenannten Geschäftswert ab. Die Gebühren für die Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung eines eingetragenen Kaufmanns betragen zurzeit rund 200.- Euro.

Fachlich freigegeben am 28.11.2019 durch:
Hessisches Ministerium der Justiz