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Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Geräte- und Produktsicherheit, Verbraucherschutz im Non Food Bereich (Spielzeug; Elektrogeräte, Maschinen usw.)

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verpflichtet die zuständigen Behörden, eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang beraten und kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden Hersteller, Händler und Importeure. Sie gehen Verbraucherbeschwerden nach, führen stichprobenartige Sicherheitsüberprüfungen von Produkten durch und nehmen gefährliche Produkte vom Markt. In Zusammenarbeit mit dem Zoll unterbinden sie die Einfuhr gefährlicher Produkte.
 

An wen muss ich mich wenden?

Organisatorisch sind in die Marktüberwachungsbehörden die 3 Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel eingebunden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Verbraucherbeschwerde ist an keine Form gebunden.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Verbraucher fallen keine Gebühren an

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Geräte- und Produktsicherheit erhalten Sie im Sozialnetz Hessen.

Geräte- und Produktsicherheit

  • Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main
  • Haltestellen:
  • Hauptbahnhof, Südseite
    Linie: diverse
    Linie: diverse
    Linie: diverse
    Linie: diverse
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 69 2714-0
  • +49 611 3276-48655
  • Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr



    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr