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Wenn Ihr Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) ist, muss das Unternehmen als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Fragebogen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht und die Zulassungsurkunde.
An wen muss ich mich wenden?
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Voraussetzungen
- Die Gesellschaft entspricht den Erfordernissen der
§§ 59 c, 59 e und 59 f Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
- Die Gesellschaft befindet sich nicht in Vermögensverfall.
- Der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung (§ 59 j BRAO) ist nachgewiesen oder es liegt eine vorläufige Deckungszusage vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fragebogen zum Antragsformular
- Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages
(§ 59 a Abs. 1 Satz 2 BRAO) sowie der Gesellschafterliste (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbH-Gesetz).
- Ablichtung der Gesellschafterbeschlüsse über die Bestellung von Geschäftsführern, Prokuristen und/oder Handlungsbevollmächtigten.
- Originalnachweis der Berufshaftpflichtversicherung (§ 59 e Nr. 3 BRAO).
- Aktuelle Bescheinigung der jeweiligen Berufskammer über das Bestehen der Mitgliedschaft der Berufsträger.
Antragsformular und Fragebogen
Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten des Verfahrens betragen:
- Rechtsanwaltskammer Kassel: 767,00 Euro
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 500,00 Euro
Urheber
Fachlich freigegeben am 02.12.2019 durch:
Hessisches Ministerium der Justiz
Rechtsanwaltskammer FrankfurtBockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
+49 69 170098-50
+49 69 170098-01
info@rechtsanwaltskammer-ffm.de
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr