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Gesundheitsfachberufe - Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zuständig. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat oder zumindest der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Für diese zuständigkeitsbegründenden Tatsachen werden glaubhafte Nachweise benötigt.

Zu den Gesundheitsfachberufen, für die beim Regierungspräsidium Darmstadt die staatliche Anerkennung beantragt werden kann, zählen folgende Berufe:

  • Altenpfleger/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Desinfektor/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheitsaufseher/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (Krankenschwester/Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenkrankenpfleger/in
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Logopädin/ Logopäde
  • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Medizinische/r Dokumentar/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäter/in
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologin/ Podologe

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In jedem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Hauptwohnsitz in Hessen oder Nachweise, dass der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll.
  • standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z.B. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch), ggf. mit deutscher Übersetzung
  • Ausweisdokument (z.B. Personalausweises oder Reisepasses)
  • Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten
  • Ausbildungsnachweis über die abgeschlossene Ausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung
  • Sprachzertifikat zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Bei Ausbildungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert wurden, ist darüber hinaus immer folgender Nachweis vorzulegen:

Nachweis der Ausbildungsstätte über den Inhalt und Umfang der dort absolvierten Berufsausbildung (Art und Umfang (Stunden) der Unterrichtsfächer, Art und Umfang der praktischen Ausbildung) in der Landessprache und in deutscher Übersetzung

Je nach Beruf oder Herkunftsland sind darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Weitere Informationen und Formulare zu Pflegefachberufen

Welche Gebühren fallen an?

200,00 Euro für die Erlaubniserteilung (Ausnahmen: siehe Links "Weitere Informationen und Formulare" unter dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt?")

Ggf. können weitere Kosten hinzukommen, sofern die staatliche Anerkennung nicht direkt erteilt werden kann, sondern eine Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme erforderlich ist. Diese Kosten werden direkt von den Schulen, die die Prüfungen durchführen erhoben und variieren je nach Umfang der Prüfung.

Fachlich freigegeben am 12.08.2019 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Zentrale Hausanschrift

  • 65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Zentrale Postanschrift
  • +49 611 3259-1000
  • +49 611 32759-1999