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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, Leistungen an Arbeitgeber

Leistungen zum Ausgleich der Belastung des Arbeitgebers durch eine nicht nur vorübergehend behinderungsbedingt wesentlich verminderte Arbeitsleistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers.

Ist eine regelmäßige Unterstützung bei der Arbeitsausführung des schwerbehinderten Menschen durch Kollegen oder Vorgesetzte aus behinderungsbedingten Gründen notwendig, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für den Arbeitsausfall des Kollegen erhalten, z.B. Vorlesekraft von Blinden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich

Was sollte ich noch wissen?

Sehen Sie dazu auch das Faltblatt 19, „Außergewöhnliche Belastungen, eine Information für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber".

Außergewöhnliche Belastungen

Faltblatt "Außergewöhnliche Belastungen (Merkblatt für Arbeitgeber)"

Integrationsamt LWV Hessen

  • Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Parkplätze:
  • Behindertenparkplatz: 1
    (gebührenfrei)
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • Telefonzentrale:

    montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
    freitags 7.30 - 15.00 Uhr.

Lotze-Wessel

  • Integrationsamt
  • 06151 801-131
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