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Humanarzneimittel, Herstellung

Die Herstellung von Humanarzneimitteln wird in Hessen zentral vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Arzneimittelgesetz (AMG). Das Regierungspräsidium erteilt ferner Erlaubnisse für Herstellung sowie Zertifikate für Import und Export von Arzneimitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Arzneimittel & Apotheken Herstellung

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Abhängig von der Art des Antrags (Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege).

Was sollte ich noch wissen?

Für Fragen zur Zulassung von Arzneimitteln sind die Bundesoberbehörden zuständig, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Homepage des BfArM

Einreichung über CESP - Common European Submission Platform

Paul-Ehrlich-Institut

Fachlich freigegeben am 25.10.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Zentrale Hausanschrift

  • 65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
  • Zentrale Postanschrift
  • +49 611 3259-1000
  • +49 611 32759-1999