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Sachverständiger Handwerk

Die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.

Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
  • eine Sache bewertet,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt, 
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt

werden soll.

An wen muss ich mich wenden?

Sachverständige im Handwerk können nur durch die "Handwerkskammern" oder das Regierungspräsidium berufen werden.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Handwerkskammern

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Mind. 3 Jahre Erfahrung als Betriebsinhaber oder persönlich haftender Betriebsleiter
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
- Nachweis der wirtschaftlichen Eignung

Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlage.

Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren nach Zeit- und Arbeitsaufwand und ggf. nach Fachbereich.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Was sollte ich noch wissen?

Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie auf der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks.
 

Bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks

  • Bockenheimer Landstraße 21
    60325 Frankfurt am Main
  • +49 69 97172-0
  • +49 69 97172-199
  • Wilhelminenstraße 1-3
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • +49 6151 12-8606
  • 0611 32764-2125
  • Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr