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Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.
Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).
Lehrlingsrolle
An wen muss ich mich wenden?
An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auszubildender:
- Bescheinigung Ärztliche Untersuchung
- Bei Minderjährigen: Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Personalausweis
- Nachweis Ausbildungsbetrieb
Ausbildungsbetrieb:
- Qualifikationsnachweis Ausbilder
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.