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Handwerksrolle - Auskunft

Die Handwerksrolle ist das zentrale Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Sie dient zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Gewerbeleistungen im Handwerk.

Wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.
 

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle. Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen.

Sofern kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen gegen die Auskunftserteilung spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
 

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Betriebsstandort zuständige Handwerkskammer.

Voraussetzungen

Um eine Auskunft aus der Handwerksrolle zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen.

Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer .

Bearbeitungsdauer

Die Auskunft aus der Handwerksrolle wird in der Regel binnen 7 Tagen beantwortet.
 

Rechtsgrundlage

Handwerksordnung (HWO)

Fachlich freigegeben am 16.05.2012 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
  • Bockenheimer Landstraße 21
    60325 Frankfurt am Main
  • +49 69 97172-0
  • +49 69 97172-199