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Lebensmittel (Marktüberwachung)

In den Betrieben der Lebensmittelwirtschaft (Erzeugerbetrieben, Verarbeitungsbetrieben, Packstellen, Schlachtbetrieben sowie im Großhandel, und in den Verteilerzentren des Einzelhandels (den sog. "Flaschenhälsen" der Vermarktung) und bei Importeuren, werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft sowie Lebens- und Futtermittel durch Kontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen Vermarktungsnormen, der fakultativen Qualitätsangaben und europäischen Qualitätsregelungen überprüft. Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.

Die Überwachungstätigkeiten finden in allen Marktsektoren, von Rind- Schweine- und Schaffleisch, Eier

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen für die Überwachung zuständig.

Fachlich freigegeben am 18.11.2013 durch:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  
  • Schanzenfeldstraße 8-12
    35578 Wetzlar
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • +49 641 303-0
  • Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

    Di. 08:00 - 16:30 Uhr

    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

    Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr