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Grenzfeststellung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Hessen. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und / oder die Grenzmarken (z.B. Grenzsteine) fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so festgestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht (abgemarkt) werden.

An wen muss ich mich wenden?

Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren führen die im Lande Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.

Adressen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen

Ämter für Bodenmanagement

Voraussetzungen

Ein Grenzfeststellungs- bzw. Abmarkungsverfahren erfolgt auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer eines betroffenen Grundstücks.

Welche Gebühren fallen an?

Für Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen.

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Fachlich freigegeben am 11.10.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
  • Erbacher Straße 46
    64720 Michelstadt
  • +49 611 535-8100
  • +49 611 327605392
  • +++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++



    Telefonische Erreichbarkeit



    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

    Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

  • Markwaldstraße 11
    63073 Offenbach am Main, St.
  • +49 611 535-8801
  • +49 611 327605392
  • +++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++



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    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

    Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

  • Odenwaldstraße 6
    64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
  • +49 611 535-8100
  • +49 611 327605392
  • +++ Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.+++



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