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Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.
Gewinne aus einer freiberuflichen, land- und forstwirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Tätigkeit (bspw. Vermietung und Verpachtung) sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des EStG oder KStG ermittelte steuerliche Gewinn, korrigiert um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen. Zur Ermittlung des Gewerbeertrags wird bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften noch ein Freibetrag in Höhe von EUR 24.500 abgezogen. Wird der Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben, wird der Freibetrag nicht gewährt.
Elster Formular
Information zur Nutzung von ElsterFormular
Verfahrensablauf
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen. Zuständig für die Gewerbesteuerfestsetzung ist die Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist. Der Hebesatz beträgt 200 Prozent, wenn die Gemeinde keinen höheren Hebesatz festgesetzt hat.
Für die Gewerbesteuererklärung steht die kostenlose Software „Mein ELSTER“ zur Verfügung.
Weitere Informationen zu ELSTER
An wen muss ich mich wenden?
An das für das Unternehmen zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.
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Urheber
Fachlich freigegeben am 04.01.2019 durch:
Hessisches Ministerium der Finanzen
Gemeindevorstand Fränkisch-Crumbach - SteueramtRodensteiner Straße 8
64407 Fränkisch-Crumbach
Haltestellen:
Fränkisch-Crumbach Kirche
Linie: 693
Linie: ERB-30
Parkplätze:
Pretlackstraße
Parkplatz: 6
(gebührenfrei)
Rathaushof
Parkplatz: 8
(gebührenfrei)
Rathaushof
Behindertenparkplatz: 2
(gebührenfrei)
kein Aufzug
behindertengerecht
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06164 9303-93
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Claudia Fuhrmann