Ich bin neu auf dieser Website...
Was gibt es Neues hier?
Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?

Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Krankenhilfe

Bei behandlungsbedürftigen Krankheiten kann die Kriegsopferfürsorge in Ausnahmefällen ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Heil- und Krankenbehandlung nach § 10 ff des BVG Kosten für die Ärztliche oder medizinische Behandlung übernehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Formanträge

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Erziehungsbeihilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
 

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales

  • Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Parkplätze:
  • ja
    Behindertenparkplatz: 1
    (gebührenfrei)
  • Aufzug: vorhanden
  • behindertengerecht
  • Telefonzentrale:

    montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr,
    freitags 7.30 - 15.00 Uhr.