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Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber

Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

Rechtsgrundlage

§§ 145 ff. Sozialgesetzbuch IX,

 

§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Was sollte ich noch wissen?

Die maximale Förderung von Zuschüssen und Darlehen beträgt 60.000,00 Euro pro Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber muss sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen.

Siehe dazu auch Faltblatt 8, „Neue Arbeits- und Ausbildungsplätze
 

Bemerkungen

Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter www.integrationsamt-hessen.de

www.integrationsamt-hessen.de

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Lotze-Wessel

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