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Flurneuordnung

Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Agrarstruktur,
  • zur Dorferneuerung,
  • zur naturnahen Entwicklung von Gewässern,
  • zur Wasserrückhaltung,
  • zum Schutz des Bodens und zur Verbesserung des Kleinklimas,
  • zum Schutz der Natur,
  • zur Landschaftspflege,
  • zur Verbesserung von Freizeit- und Erholungsfunktionen,
  • zur Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastruktur sowie
  • zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften.

Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff

  • die fünf Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (Integralflurbereinigung, Unternehmensflurbereinigung, vereinfachtes Landentwicklungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegung sowie freiwilliger Landtausch),
  • die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • das Landmanagement und
  • das SILEK.

Flurbereinigung

Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.

Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.

Landmanagement

Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.

SILEK

SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen  sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurneuordnung

Förderung

Bodenmanagement

Fachlich freigegeben am 11.10.2016 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
  • Erbacher Straße 46
    64720 Michelstadt
  • +49 611 535-8100
  • +49 611 327605392
  • +++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++



    Telefonische Erreichbarkeit



    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

    Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

  • Markwaldstraße 11
    63073 Offenbach am Main, St.
  • +49 611 535-8801
  • +49 611 327605392
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    Eine persönliche Beratung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

  • Odenwaldstraße 6
    64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
  • +49 611 535-8100
  • +49 611 327605392
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