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Ich bin in einer Notlage - wo bekomme ich Hilfe?
Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- der persönlichen Zuverlässigkeit,
- der finanziellen Leistungsfähigkeit,
- der fachlichen Eignung und
- Betriebssitz bzw. Sitz der Niederlassung im Inland.
Die Geltungsdauer beträgt für Genehmigungen
- im Linienverkehr grundsätzlich höchstens 10 Jahre; hiervon kann die Genehmigungsbehörde in gesetzlich bestimmten Fällen Ausnahmen machen;
- für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen höchstens 10 Jahre;
- für den sonstigen Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Taxen, Mietomnibusse und Mietwagen) höchstens 5 Jahre.
An wen muss ich mich wenden?
Genehmigungen für den Linienverkehr sowie für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel) erteilt.
Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxen, Mietwagen) werden in Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Sie beträgt mindestens 50,00 Euro und höchstens 2.440,00 Euro. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilt die zuständige Behörde.
Fachlich freigegeben am 26.08.2013 durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.2 - StraßenverkehrWilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Wichtiger Hinweis
Der Besucherverkehr findet derzeit an allen Standorten des RP Darmstadt nach vorheriger Terminvereinbarung nur in dringenden Angelegenheiten und zur Einsicht bei Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Aufzug: vorhanden
behindertengerecht
+49 6151 12-8982
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr