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Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.

Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.

Verfahrensablauf

  • Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigen den Wechsel der Leitungskraft an und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  • Das Amt prüft die Eignung der Leitungskraft anhand der Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert das zuständige Amt weitere Unterlagen an.
  • Das Amt übersendet einen kostenpflichtigen Bescheid an die Einrichtungsbetreiber.

Voraussetzungen

  • Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Ver-sorgung und Soziales angezeigt sein.
  • Es liegen keine einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Leitungskraft vor.
  • Die Leitungskraft verfügt über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zur beruflichen Ausbildung und des beruflichen Werdegangs der Leitungskraft (Zeugnis, Arbeitszeugnis in Kopie)

Welche Fristen muss ich beachten?

gesetzliche Vorgabe: unverzüglich

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Herausgebende Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Abteilung VI.1

Fachlich freigegeben am 23.02.2023 durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

  • 64238 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Zentrale Postanschrift
  • Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
  • Zentrale Hausanschrift
  • +49 611 3259-1000
  • +49 611 32759-1999